Bürogemeinschaft
Rechtlicher Hinweis zur Bürogemeinschaft:
Die Rechtsanwälte Kress & Knebel bilden eine Bürogemeinschaft. Im Rahmen einer Bürogemeinschaft werden von mehreren Berufsträgern ein Büro und gemeinsames Personal genutzt. Dadurch sollen die anfallenden Fixkosten wie Büromiete, Personalkosten, Büromaterialien etc. reduziert werden. Die Berufsausübung erfolgt getrennt. Die Rechtsanwälte Kress & Knebel bilden keine Sozietät. Der Mandatsvertrag wird nur mit dem Rechtsanwalt Knebel geschlossen, dem der Mandant eine Vollmacht erteilt. Eine Haftung des Rechtsanwalts Kress für anwaltliche Fehler des Rechtsanwalts Knebel wird hiermit ausgeschlossen. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Rechtsanwälte Kress & Knebel besteht nicht.