Strafrecht
Im Fall der Fälle: Nicht ohne Anwalt
Ob als Opfer einer Straftat oder als Beschuldigter: Wer seine Rechte im
strafrechtlichen Verfahren durchsetzen und wahren will, sollte sich eines
versierten Rechtsanwaltes bedienen.
Ermittlungsverfahren können durch die sachkundige Hilfe eines Rechtsanwaltes oft schon in einem frühen Stadium beendet werden. Auch wenn die Sache bereits zum Gericht gelangt ist und die Anklage erhoben wurde, bestehen immer noch Möglichkeiten um das Schlimmste für Sie abzuwenden.
Der Rechtsanwalt hat als Verteidiger - sei es als Wahlverteidiger oder als Pflichtverteidiger - eine völlig andere Position im Strafverfahren als der Beschuldigte oder der Nebenkläger. Allein der Rechtsanwalt hat das Recht auf Akteneinsicht und kann sich so den für die erfolgreiche Interessenvertretung notwendigen Überblick verschaffen und die Sach- und Rechtslage genau bewerten. Die entsprechenden Strategien können hierdurch entwickelt werden, damit die Interessen des Mandanten gewahrt werden.
Haben Sie diesbezüglich weiteren Beratungsbedarf, so können Sie mich jederzeit kontaktieren und wir können gemeinsam herausarbeiten, wie Ihre Interessen gewahrt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein "herkömmliches" Verfahren handelt oder ob es sich um ein Verfahren mit Bezug auf das Internet handelt.
Rufen Sie mich an: 06422 / 9259 888.
Fortbildungen:
Seminar zu Neuerungen im Strafprozessrecht, November 2011
Seminar zur Verteidigung von Berufskraftfahrern und Fuhrparverantwortlichen, Oktober 2013
Seminar zur Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik, November 2013